Eingliederungsgutschein

Leistung der Arbeitsförderung nach dem SGB III für ältere Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können einen Gutschein über die Gewährung eines Eingliederungszuschusses erhalten, wenn sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld; sind sie mindestens 12 Monate beschärftigungslos, besteht ein entsprechender Anspruch. Mit dem Eingliederungszuschuss verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, einen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber zu leisten, wenn der Arbeitnehmer eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt und das Beschäftigungsverhältnis für mindestens ein Jahr begründet wird (§ 223 SGB III).




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