Betriebliche Einigung
Im Arbeitsrecht :
werden die Absprachen zwischen Betriebsrat u. AG über betriebliche Fragen genannt. Sie zerfallen in die Betriebsvereinbarungen u. die Regelungsabreden o. Betriebsabsprachen. Regelungsabreden unterscheiden sich von der Betriebsvereinbarung dadurch, dass sie keine unmittelbare u. zwingende Wirkung für das Arbeitsverhältnis entfalten, sondern zur Begründung individueller Ansprüche der AN eines Ausführungsgeschäftes durch den AG bedürfen.
Regelungsabrede.
Betriebsvereinbarung.
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