Einstellplatz

Im Mietrecht :

Die meisten Mieter einer Wohnung legen großen Wert darauf, dass sie zusätzlich zur Wohnung eine Garage oder einen Einstellplatz für das familieneigene Fahrzeug anmieten können. Wird ein gesonderter Mietvertrag über den zur Wohnung gehörenden Einstellplatz abgeschlossen, so kann das Mietverhältnis über den Einstellplatz nicht mit einer Teilkündigung beendet werden, da ein räumlicher Zusammenhang mit den Wohnräumen besteht, selbst wenn zwei Vertragsurkunden vorhanden sind.
Wenn andere Mitbewohner nicht gestört werden, kann der Mieter durchaus auf dem ihm zugewiesenen Stellplatz zwei Pkws hintereinander abstellen. Der Mieter hat diese Möglichkeit allerdings nicht, wenn die getroffene Vereinbarung etwas anderes aussagt.
Wird dem Mieter des Einstellplatzes eine Zeitlang die Nutzbarkeit entzogen, so kann er die Miete entsprechend mindern.
Weitere Stichwörter:
Garagen, Mietminderung, Teilkündigung

Garagen.




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