EinstellungszuschussDer Einstellungszuschuss war eine Leistung der Arbeitsförderung nach dem SGB III an Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen und einen Langzeitarbeitslosen eingestellt hatten (§§ 225 ff. SGB III a. F.). Die Leistung ist durch das G zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21. 12. 2008 (BGBl. I 2917) im Hinblick auf die zahlreichen anderen Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer entfallen.
Weitere Begriffe : Bundesbodenschutzgesetz | Gewässerschutzbeauftragter | Kreditkauf |
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