Embargo

(span.: embargar = anhalten); ursprünglich eine Verfügung, durch die ein Schiff in einem Hafen festgehalten oder von dessen Anlaufen abgehalten wurde, heute das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren in bestimmte Länder. Dabei soll durch wirtschaftlichen Druck ein politisches Ziel erreicht werden.

(span.), Ausfuhrsperre.

ist ursprünglich die Zurückhaltung fremder Handelsschiffe in eigenen Gewässern, danach das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren in bestimmte Länder. Außenwirtschaftsrecht Lit.: Neumann, N., Internationale Handelsembargos, 2001

(span.): Ursprünglich Bezeichnung für eine Verfügung, durch die ein Schiff in einem Hafen zurückgehalten oder vom Anlaufen eines Hafens abgehalten wurde; nunmehr Ausdruck für das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren in bestimmte Länder (Embargolisten). Die Verhängung eines E. ist in der EU Sache der Handelspolitik. Auch der UN-Sicherheitsrat (Vereinte Nationen) kann gegen einen Mitgliedstaat ein E. verhängen. S. a. Außenwirtschaftsrecht, Boykott.




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