Emissionen
Von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen. Im Unterschied zu Immissionen, die am Ort der Einwirkung gemessen werden, werden Emissionen am Austrittsort gemessen.
sind nach Immissionsschutzrecht die von einer Anlage über Luft oder Boden ausgehenden Umwelteinwirkungen (§ 3 BImSchG). Im Wasserrecht spricht man von Einleitung oder Einbringung. S. a. Immissionen.
(lat.: emittere = hinaussenden);
I. Ausgabe von Wertpapieren durch Banken.
II. Aussendung von Schadstoffen (in die Luft, in das Wasser).
(lat.), Ausgabe. Unter E. versteht man insbes. die Ausgabe von Wertpapieren und deren Unterbringung auf dem Kapitalmarkt. E. erfolgt meist unter Einschaltung einer Bank oder einer Mehrheit von Banken (Bankenkonsortium). Dabei übernehmen die Banken die Wertpapiere entweder zu einem Festpreis oder als Kommissionäre. Pari-E. liegt vor, wenn Ausgabepreis dem Nennwert der Wertpapiere entspricht. Bei der Unterpari- Emission wird das Wertpapier zu einem unter, bei der Überpari-Emission zu einem über dem Nennwert liegenden Wert ausgegeben.
(Aussendung) ist die Ausgabe und Unterbringung neuer Anleihen oder Aktien auf dem Kapitalmarkt. Sie erfolgt zumeist mit Hilfe von Banken. Daneben ist E. auch die von etwas ausgehende Beeinträchtigung etwas anderen. Immission Lit.: Burgi, M., Die Rechtsstellung der Unternehmen im Emissionshandelssystem, NJW 2003, 2487; Michaelis, L./Holtwisch, C., Die deutsche Umsetzung der europäischen Emissionshandelsrichtlinie, NJW 2004, 2127
Ausgabe von Wertpapieren durch den Bund, die Länder oder private Unternehmen zum Zweck der Eigenkapitalbeschaffung oder Fremdkapitalbeschaffung. Überwiegend werden Emissionen durch Kreditinstitute durchgeführt (Emissionsgeschäft gem. § 1 Abs. 1 S.2 Nr. 10 KWG), die sich dazu zu einem Bankenkonsortium zusammenschließen. In einem ersten Schritt übernehmen die Kreditinstitute die Wertpapiere des Emittenten in den eigenen Bestand. Danach platzieren sie diese z. B. durch Angebot an ihre Kunden. Sofern die Wertpapiere an der Börse notiert werden sollen, ist eine Börsenzulassung erforderlich.
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