Emissionsgeschäft

wird die Tätigkeit von Banken oder Bankenkonsortien bei der Ausgabe (Emission) von Effekten genannt. Sie kann im Kauf vom Emittenten (Ausgeber) und Weiterverkauf der Effekten im eigenen Namen und für eigene Rechnung oder im Verkauf der Effekten auf Rechnung des Emittenten in dessen oder im eigenen Namen bestehen. Verbreitet sind Mischformen, z. B. Vereinbarung eines Rückgaberechts. § 1 I Nr. 10 KWG definiert als E. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Plazierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien. Gewerbliches Betreiben des E. in diesem Sinne ist ein Bankgeschäft und macht das Unternehmen zum Kreditinstitut mit Erlaubnis- und Aufsichtspflicht.




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