Ergreifungsdurchsuchung

Durchsuchung von Sachen oder Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zum Zwecke des Auffinden von Personen, die in Gewahrsam genommen werden sollen.
Die Ergreifungsdurchsuchung dient dem Auffinden und Ergreifen von Personen im Strafverfahren. Bei dem betroffenen Personenkreis kann es sich um auf frischer Tat verfolgte Rechtsbrecher handeln, die vorläufig festgenommen werden sollen, oder auch um Täter oder Teilnehmer von Straftaten, gegen die bereits Haftbefehl erlassen ist oder die festzunehmen sind, weil die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gegeben sind, bzw. Personen, die sich durch Flucht aus dem Gewahrsam der Behörden entfernt haben. Ergreifungsdurchsuchungen haben auch den Zweck, Personen aufzugreifen, die nach den Polizeigesetzen zur Gefahrenabwehr aufgegriffen werden müssen oder zur Durchführung von Identifizierungsmaßnahmen, auch erkennungsdienstlichen Maßnahmen, gesucht werden.




Vorheriger Fachbegriff: Ergotherapie | Nächster Fachbegriff: Ergreifungsort


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen