Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Im Sozialrecht :

Ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sind das Krankengeld, das Versorgungskrankengeld, das Verletztengeld, das Übergangsgeld, das Ausbildungsgeld und die Unterhaltsbeihilfe. Ausserdem werden als ergänzende Leistungen Beiträge und Beitragszuschüsse übernommen, Rehabilitationssport und Funktionstraining erbracht sowie Reisekosten, Betriebs- und Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten übernommen (§44 Abs. 1 SGB IX).




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