Ermittlungen

die zur Aufklärung von Straftaten in Bezug auf die Beweisführung zulässigen Aufgaben und Maßnahmen, z. B. Spurensuche und -auswertung, Befragung, Vernehmung und Gegenüberstellung, die Tatortbegehung mit Simulation, die Festnahme, Durchsuchung und Beschlagnahme.

die Erforschung eines Sachverhalts. Zu E. von Staatsanwaltschaft und Polizei im Strafverfahren vgl. Ermittlungsverfahren.

ist die durch Nachforschen und Untersuchen zu bewirkende Feststellung eines Sachverhalts. Lit.: Quentin, A., Der verdeckte Ermittler, JuS 1999, 134; Lindemann, T., Ermittlungsrechte, 2003




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