Erstattung von Arbeitslosengeld durch den Arbeitgeber
Im Sozialrecht :
Arbeitgeber sind zur Erstattung von Arbeitslosengeld verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 55. Lebensjahres beendet wurde und der Arbeitnehmer mindestens 24 Monate beschäftigt war (§ 147 a SGB III). Zu erstatten sind das Arbeitslosengeld und die von der Agentur für Arbeit abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Werden im Unternehmen nicht mehr als 40 Arbeitnehmer beschäftigt, hat der Arbeitgeber nur 1/3, bei Beschäftigung von nicht mehr als 60 Arbeitnehmern nur 2/3 zu erstatten.
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