Ertragssteuer
andere Bezeichnung für die Realsteuer. E.n in diesem Sinne sind u.a. Einkommen-. Lohn-. Körperschaft- u. Gewerbesteuer.
ist die - wie die Einkommensteuer - an die Einkünfte anknüpfende Steuer (Gewerbesteuer, Grundsteuer). Die E.i.e.S. geht von objektiven Einkommensquellen aus, während die Einkommensteuer die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Lit.: Schmidt, L., Einkommensteuergesetz, 26. A. 2007; Rose, G., Ertragsteuem, 18. A. 2004
Steuerrecht.
sind Steuern, deren Bemessungsgrundlage der Gewinn bzw. der Überschuss ist. Sie sind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuersubjekts ausgerichtet. Dazu gehören die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Vorheriger Fachbegriff: Ertragskompetenz | Nächster Fachbegriff: Ertragsteuer