Eviktion (lat. "Entwehrung")- Nach römischem Recht haftete bei Rechtsmangel der Verkäufer nur, wenn ein Dritter dem Käufer dessen Recht streitig machte (anders BGB, Gewährleistung).
Weitere Begriffe : Schiedsrichtervertrag | Einführungsgesetz | Diplomatischer Ungehorsam |
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