Evokation

(lat. das Herausrufen). Das Recht zur
E. bedeutet, dass eine in der Regel unzuständige Behörde die Verfolgung einer Straftat in bestimmten Fällen an sich ziehen darf. Beispiel: nach § 74 a GerichtsverfassungsG sind für Staatsschutzdelikte bei den Landgerichten eingerichtete Sonderstrafkammern zuständig, so dass für die Verfolgung die Staatsanwaltschaften bei diesen Landgerichten zuständig sind. Ist ein solcher Fall jedoch von "besonderer Bedeutung", so steht dem Generalbundesanwalt das Recht und die Pflicht zu, die Verfolgung der betreffenden Staatsanwaltschaft zu entziehen und selber vorzunehmen (so dass das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof stattfindet).

Herausrufung




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