Exemtionim Völkerrecht: Exterritorialität. Im kath. Kirchenrecht die Herausnahme einer Person aus der Leitungsgewalt des unmittelbar für sie zuständigen Amtsträgers und Unterstellung unter den nächsthöheren (z. B. eines Ordensinstituts aus der Leitungsgewalt des zuständigen Bischofs).
Weitere Begriffe : Überziehungskredit (Dispositionskredit) | Fährzeugnis | Gelegenheit |
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