EXW

(Ex Works): „ab Werk”. Internationale Handelsklausel (Incoterms), nach der der Verkäufer lediglich verpflichtet ist, die Ware auf seinem Werksgrundstück zur Verfügung zu stellen. Der Käufer trägt alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware vom Werk zum Bestimmungsort verbunden sind. Diese Klausel ist vergleichbar mit der Holschuld ( Leistungsort) gemäß § 269 BGB. Sie ist wegen der starken Benachteiligung des Käufers sehr ungebräuchlich.




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