Fürstenrecht(Fürstliches Hausrecht), das Sonderrecht der früher regierenden Häuser hinsichtlich Vermögen, Familien- und Erbrecht, gesetzt durch Hausvertrag oder Verfügung des Familienhauptes. Es ist spätestens durch das GG beseitigt.
Weitere Begriffe : Einnahmeminderungen | Offener Immobilienfonds | Zahn |
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