Fahrlehrer. ist, wer zum Zweck des Erwerbs einer Fahrerlaubnis unter Begleitung eines im Besitz eines Fahrlehrerscheins befindlichen Fahrlehrers auf öffentlichen Strassen sich in der Führung von Kraftfahrzeugen übt.
Vorheriger Fachbegriff: Fahrradtaxi | Nächster Fachbegriff: Fahrschule
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Einfache Mehrheit | Erwerberfiktion | Annaten
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews