Fahrradtaxiist ein mehrspuriges, 3 rädriges Fahrzeug zur Beförderung von Personen nach dem Vorbild der asiatischen Rikscha. Eine Genehmigung zur Fahrgastbeförderung oder Personenbeförderung ist nicht erforderlich. Fraglich und str. ist aber, ob wegen der Pflicht zur Benutzung der Radwege sowie den Verboten, Personen über 7 Jahren mitzunehmen (Radfahrer) und Leistungen auf der Straße anzubieten (Belästigung im Straßenverkehr), eine Ausnahmegenhmigung gemäß § 46 StVO erforderlich ist.
Weitere Begriffe : Meerengenabkommen | Jagdwilderei | Bewegliche Sache |
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