Feststellungsurteil
1) Zivilprozess: Klage (Feststellungsklage); 2) Verwaltungsprozess: Urteil, in dem das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes bei berechtigtem Interesse an alsbaldiger Feststellung festgestellt wird, § 43 Verwaltungsgerichtsordnung.
ist das die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, die Anerkennung einer Urkunde oder die Feststellung ihrer Unechtheit bzw. die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts aussprechende Urteil.
Urteil, das eine — der Rechtskraft zugängliche — Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Rechtsverhältnisses enthält und (außer wegen der Kostenentscheidung) nicht vollstreckungsfähig ist. Es kann auf einen
Feststellungsantrag ergehen. Darüber hinaus ist aber auch jedes klageabweisendes Urteil Feststellungsurteil.
ist ein Urteil mit feststellendem Inhalt; dazu zählen die einer Feststellungsklage stattgebenden und alle klageabweisenden Urteile.
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