Feuerbestattung eine der Erdbestattung gleichgestellte, mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Behörde des Einäscherungsortes in besonders zugelassenen Krematorien durchgeführte Bestattungsart. Für die Genehmigung der F. erforderliche Unterlagen: amtliche Sterbeurkunde; eine nach Leichenschau ausgestellte, mit Angabe der Todesursache versehene amtsärztliche Bescheinigung, dass sich ein Verdacht, der Verstorbene sei keines natürlichen Todes gestorben, nicht ergeben hat (andernfalls Genehmigung des Amtsrichters oder Staatsanwalts notwendig); Bescheinigung der Polizeibehörde des Sterbeortes, dass keine auf eine strafbare Handlung hindeutenden Umstände bekannt sind. Bei Zweifeln über die Todesursache wird eine Leichenöffnung vorgenommen. Die F. muss dem Willen des Verstorbenen entsprechen (Nachweis z.B. durch Testament); faJJs keine Erklärung vorhanden ist, entscheiden die geschäftsfähigen Angehörigen über die Bestattungsart.
Weitere Begriffe : Rechtsschulen | Weiterversicherung in der Sozialversicherung | carry back, carry forward |
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