Filmselbstkontrolle(FSK), freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Film Wirtschaft; da der Verlust der Vorzensur keine staatliche Prüfung der Filme auf ihre Vereinbarkeit mit dem Strafrecht und Jugendschutz vor ihrer Verbreitung zulässt, soll die F. durch freiwillige Kontrolle verhindern, dass ein Film etwa als unzüchtig beschlagnahmt wird. Die F. erzeugt rechtlich keine Bindung für Gerichte und Staatsanwaltschaft, praktisch werden von der F. (eventuell nach entsprechenden Schnitten) freigegebene Filme nur selten beanstandet. Die F. kontrolliert auch die Filmreklame (Freigabestempel auf Kinoplakaten).
Weitere Begriffe : Bagatellangriff | Deutscher i S des GG | Prüfungstermin |
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