Findelkind Minderjähriger, der aufgefunden wird, ohne daß sein Personenstand zu ermitteln ist. Muß spätestens am folgenden Tag der Polizei gemeldet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde setzt dann den vermutlichen Tag und Ort der Geburt fest und bestimmt Vor- und Familiennamen des Kindes. Das F. erhält einen - Vormund.
Weitere Begriffe : Wechselsumme | Fernmeldegeheimnisverletzung | Ehrenbeamter |
MMnews
|