Flatrate-Partys Bezeichnung für kommerzielle Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem Pauschalpreis ausgeschenkt werden. Die Durchführung von FlatratePartys kann unter Umständen gern. § 5 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz (GaststG) wegen Gefährdung der Gesundheit der Gäste verboten werden (Gaststättenrecht). Dies ist anzunehmen, wenn der Gastwirt dem Alkoholmissbrauch Vorschub i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 GaststG leistet.
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