flexible Altersgrenze (lat.: flexibilis = biegsam, beweglich); in der sozialen Rentenversicherung die Vorverlegung des Zeitpunktes, von dem an Altersruhegeld in Anspruch genommen werden kann, i. d. R. auf das 63., bei Schwerbehinderten, Berufs-und Erwerbsunfähigen auf das 60. Lebensjahr.
Weitere Begriffe : Freiheit | Privilegierungstatbestand | Außerordentliche Beschwerde |
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