flexible Altersgrenze

(lat.: flexibilis = biegsam, beweglich); in der sozialen Rentenversicherung die Vorverlegung des Zeitpunktes, von dem an Altersruhegeld in Anspruch genommen werden kann, i. d. R. auf das 63., bei Schwerbehinderten, Berufs-und Erwerbsunfähigen auf das 60. Lebensjahr.

wird in der gesetzlichen Rentenversicherung die Vorverlegung des Rentenbezuges genannt; sie führt zu einer Verringerung der Altersrente. Der Rentenbeginn kann auch über das 67. Lebensjahr hinausgeschoben werden, wodurch sich die Rente erhöht (§ 77 SGB VI).




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