Fortsetzungstat

durch Richterrecht entwickeltes Rechtsinstitut zur Zusammenfassung von Serientaten — oft über einen langen Zeitraum begangen — zu einer einzigen Deliktsverwirklichung. Unter anderem haben die mangelnde Präzisierung der Einzelvoraussetzungen und Verjährungsprobleme dazu geführt, dass die Fortsetzungstat durch Beschluss des Großen Senats des BGH für Strafsachen vom 3.5. 1994 abgeschafft ist (BGHSt 40, 138 ff.). Sofern die Tatakte einer Serientat nicht über tatbestandliche Bewertungseinheiten zusammengefasst werden können, stehen sie deshalb heute in Tatmehrheit zueinander. Tatmehrheit, Straffestsetzung




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