Rechtsinstitut nicht sehr treffend auch Rechtseinrichtung genannt, ist ein recht fruchtloser Begriff und soll die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften für ein Rechtsverhältnis bedeuten, z. B. der Ehe, des Eigentums, aber auch des Kaufvertrags, der Anfechtung usw. Alle R.e zusammen ergeben das gesamte Rechtssystem. Institutionelle Garantie.
Weitere Begriffe : Öl-Fernleitungen | Langzeitlager | Rechtsschutzgarantie |
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