Forum non conveniensEine aus dem schottischen Rechtskreis in das englische Recht übernommene Lehre, nach der eine an sich gegebene Zuständigkeit zugunsten eines alternativen Gerichtsstands zurücktreten kann, wenn der Sachverhalt wegen der Verfügbarkeit der Beweismittel eine größere Nähe zu diesem Forum hat.
Weitere Begriffe : Haushaltsgegenstände | Unrichtigkeit des Grundbuchs | Ausweise, amtliche |
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