(Adj.) aus freiem Willen Lit.: Gutmann, T., Freiwilligkeit als Rechtsbegriff, 2001 Für Soldaten, die auf Grund freiwilliger Verpflichtung Wehrdienst leisten, gelten die Vorschriften für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nach dem Soldatengesetz und den weiteren wehrrechtlichen Bestimmungen (s. Wehrdienstverhältnis).
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Weitere Begriffe : Selbstständiges Beweisverfahren | Teillohnperiode | Konsortium
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