Fristsetzung Bestimmung einer Frist, insbes. einer Ausschlussfrist. Von Bedeutung u. a. auch bei gegenseitigen Verträgen, wenn ein Vertragspartner mit der von ihm zu erbringenden Leistung im Verzug ist: Nach F. und Ablauf der Frist kann der andere Vertragsteil, wenn die Leistung nicht innerhalb der Frist erbracht wird, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; § 326 BGB.
Weitere Begriffe : Verwertung | Anwesenheitspflicht | Besuchsrecht im Strafvollzug |
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