Fürsprecher, Fürsprech

1) Rechtsgeschichte: im mittelalterlichen deutschen Recht in der Gerichtsverhandlung der Beistand einer anwesenden Partei, der für sie sprach und sie beriet. - 2) Schweiz: neben "Advokat" Bezeichnung für den Rechtsanwalt.

ist im mittelalterlichen deutschen Recht der Vertreter einer Person vor Gericht im Wort, nicht in der Sache (wie z.B. der Anwalt oder Rechtsanwalt). Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005




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