Gebührenvereinbarung

Bei einer Eigentumswohnung :

Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz- RVG) ist seit dem

01.07.2004 die gesetzliche Grundlage zur Rechtsanwaltsgebührenberechnung. Generell sollte man vor einem möglichen Prozess auch immer die entstehenden Kosten im Auge behalten. Bei einem Prozess entstehen nicht nur die Gerichtskosten, man muss auch an die Anwaltskosten und die Kosten für den gegnerischen Anwalt denken, wenn man den Prozess verlieren sollte. Dies gilt jetzt erst recht für WEG-Verfahren, nachdem dieses nunmehr nur noch den Regeln der Zivilprozessordnung unterworfen ist.

Häufig schliessen Mandanten mit ihren Rechtsanwälten schriftliche Vergütungsvereinbarungen (Gebührenvereinbarungen). Diese sehen die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht auf der Basis des RVG, sondern vielmehr durch bestimmte monatliche Pauschalzahlungen oder - was häufiger ist - nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand des Rechtsanwaltes.

Die dabei vereinbarten Stundenhonorare variieren je nach Zuschnitt und Grösse der Anwaltskanzlei und der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des Anwaltes etwa zwischen 150 Euro und 600 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer.

Gerade für -Wohnungseigentümergemeinschaften, die nach der -WEG-Reform einen grossen Bedarf an anwaltlicher Beratung und anwaltlicher Unterstützung bei der Gestaltung ihrer Anliegen haben, erweist sich die Vereinbarung von festen Stundenhonoraren als günstige Lösung für den Anwalt und seinen Mandanten. Hinzu kommt, dass die Abrechnung des bei der Bearbeitung durch den Anwalt angefallenen Stundenaufwandes in der Regel transparenter und leichter nachvollziehbar ist.




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