Anwaltskosten Kosten, die der Mandant dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit zu vergüten hat; geregelt in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 26.7.57: a) für gewisse Tätigkeiten (z. B. Vergleich, Verhandlung oder Beweisaufnahme vor Gericht) erhält der Anwalt eine feste Gebühr, die sich nach dem Streitwert (Gegenstandswert) richtet;
Weitere Begriffe : Wettbewerbsfreiheit | Niederschlagung von Abgaben | Einrichtungsgarantien |
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