Gegendarstellungsrecht ein aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteter Anspruch im Interesse der Selbstbestimmung des Einzelnen hinsichtlich der öffentlichen Darstellung seiner Person. Das Recht auf Gegendarstellung soll dem Betroffenen ein Mittel an die Hand geben, sich gegen bestimmte Verletzungen seiner Individualsphäre zu wehren. Derjenige, dessen persönliche Angelegenheiten in den Medien erörtert werden, kann kraft jenes Schutzrechtes verlangen, an gleicher Stelle, mit gleicher Publizität und vor demselben Forum mit seiner eigenen Darstellung zu Wort zu kommen.
Weitere Begriffe : Ratsmitglied | Saldotheorie | Mietrechtsreform |
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