Gegendarstellungsrecht

ein aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteter Anspruch im Interesse der Selbstbestimmung des Einzelnen hinsichtlich der öffentlichen Darstellung seiner Person. Das Recht auf Gegendarstellung soll dem Betroffenen ein Mittel an die Hand geben, sich gegen bestimmte Verletzungen seiner Individualsphäre zu wehren. Derjenige, dessen persönliche Angelegenheiten in den Medien erörtert werden, kann kraft jenes Schutzrechtes verlangen, an gleicher Stelle, mit gleicher Publizität und vor demselben Forum mit seiner eigenen Darstellung zu Wort zu kommen.
Mit dem Verteidigungsmittel der Gegendarstellung vermag sich der Angegriffene unverzüglich und somit besonders wirksam zu wehren. Hingegen können etwa ausserdem bestehende zivil- oder strafrechtliche Instrumente des Persönlichkeitsschutzes vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt greifen, wenn der inkriminierte Vorgang in der Öffentlichkeit schon vergessen ist. Würde man der von einem Medienbericht betroffenen Person den Rechtsanspruch auf Gegendarstellung versagen, so wäre sie zum blossen Objekt öffentlicher Erörterung degradiert. Auch die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Gegendarstellungsanspruchs hat sich an den Massstäben des verfassungsgeschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu orientieren.




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