Geldmarktist der Markt des kurzfristigen Geldkapitals, das die Funktion von Zahlungsmitteln ausübt. Er wird unterschieden vom Kapitalmarkt als Markt für lang- und mittelfristige Kapitalanlagen und Unternehmensbeteiligungen. Am G., der ein Markt der Kreditinstitute, der Bundesbank, der Europäischen Zentralbank und einiger wenigen Unternehmen ist, werden sog. Geldmarktinstrumente (§ 2 Abs. 1 a WpHG, kurzfristige Werttitel wie unverzinsliche Schatzanweisungen oder Schatzwechsel des Bundes und der Länder) und Zentralbankguthaben als Tagesgeld, Ultimogeld, Monatsgeld, Dreimonatsgeld gehandelt. Die Regulierung des Geldmarktes obliegt der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank, die im Rahmen der Offenmarktpolitik bestimmte Papiere zu Marktsätzen kaufen und verkaufen.
Weitere Begriffe : Vernehmungshilfe | Wehrlosigkeit | Ortsvorsteher |
MMnews
|