Geltungsbereich des RechtsÜber den räumlichen G. der Rechtsnormen im Allgemeinen gemeines Recht, über den des Strafrechts Geltungsbereich des Strafrechts. Beim sachlichen G. unterscheidet man generelles (für jedermann geltendes) und spezielles (für bestimmte Rechtskreise oder Einzelfälle erlassenes) Recht. Über die Rechtsanwendung bei Kollision von Normen s. internationales, interlokales.
Weitere Begriffe : Veranlagungsarten | Degressive Abschreibung | Wahlkampf-Kostenerstattung |
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