GemeindekirchenratDer G. (Kirchenvorstand, Presbyterium) ist ein Organ der evang. Kirchengemeinde. Er setzt sich zusammen aus dem Pfarrer und den von den Gemeindemitgliedern gewählten Kirchenvorstehern (Gemeindevertretern, Kirchenältesten). Er vertritt die Kirchengemeinde, verwaltet deren Vermögen und wacht über die Seelsorge in der Gemeinde. Evangelische Kirche (4).
Weitere Begriffe : Kinder- und Jugendhilfe | Transformationsgesetz | Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) |
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