Gemeindehoheitenverschiedene, aus dem Recht zur Selbstverwaltung fließende Hoheitsrechte der Gemeinde. Es werden unterschieden die Gebietshoheit, die Finanzhoheit, die Planungshoheit, die Organisationshoheit, die Personalhoheit, die Rechtsetzungshoheit. Die Gemeindehoheiten sind nicht schrankenlos gewährleistet. Sie können vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen über die Einschränkungen des Selbstverwaltungsrechts (Selbstverwaltungsgarantie) durch Gesetz beschränkt werden.
Weitere Begriffe : Dauerlieferungsvertrag | Pfandleiher | Ausführungsbehörde für Unfallversicherung |
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