Gemeindevorstand

ist in manchen Gemeindeordnungen (z. B. Hessen) die Bezeichnung für ein kollegiales Führungsorgan der Gemeinde mit unterschiedlichen Funktionen (s. a. Gemeindeverfassung, 2 b); vergleichbar ist in Nordrhein-Westfalen der Verwaltungsvorstand.

(Gemeindevorstand), teilweise als Bezeichnung für den Leiter der Gemeindeverwaltung (z. B. in Hessen) gebräuchlich. Gemeinde.




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