Generalbundesanwalt

Bezeichnung für die Behörde der Staatsanwaltschaft beim Bundesge richtshof in Karlsruhe („Der G. beim Bundesgerichtshof’); gleichzeitig Amtsbezeichnung des Leiters dieser Staatsanwaltschaft des Bundes (Bundesanwaltschaft).

Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof.

(§ 142 GVG) ist der oberste Beamte der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Er ist das Strafverfolgungsorgan des Bundes (Behörde) und hat rund 600 Mitarbeiter. Er darf auch wegen versuchten Mords oder gefährlicher Körperverletzung ermitteln, wenn durch diese Taten die innere Sicherheit Deutschlands beeinträchtigt wird.

Leiter der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof.

Staatsanwaltschaft.




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