Gerichtsarzt der für gerichtsmedizinische Arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, Abgabe von Gutachten ausserhalb und innerhalb der Hauptverhandlung, Durchführung der richterlichen Leichenschau und Leichenöffnung bestellte Arzt. Grundsätzlich sind die Aufgaben des G.s den Gesundheitsämtern übertragen (G vom 3. 7. 34). Landesrechtlich bestehen Besonderheiten: Institute für Gerichtsmedizin an Hochschulen werden z.T. weitgehend in den gerichtsärztlichen Dienst eingeschaltet; in Bayern ist der Aufgabenbereich des G.es für den Bereich des Landgerichts dem Landgerichtsarzt übertragen.
Weitere Begriffe : Fürst | Beitragszuschuss der Rehabilitationsträger | Förderungstheorie |
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