Gestaltungsantrag

Klageantrag, der auf die — nicht durch Rechtsgeschäft, sondern nur durch Urteil mögliche — Herbeiführung einer Rechtsänderung durch Gestaltungsurteil zielt, dessen Wirkungen mit Rechtskraft eintreten und das nur hinsichtlich der Kosten vollstreckbar ist. Die einen Gestaltungsantrag enthaltende Klage wird als Gestaltungsklage bezeichnet.




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