Gleitende Arbeitszeit

Im Arbeitsrecht :

Arbeitszeit). Es sind zwei Grundtypen zu unterscheiden. Bei der einfachen gl. A. ist dem AN nur die Möglichkeit eingeräumt, früher o. später zu beginnen u. nach Ablauf der tägl. Arbeitszeit die Arbeit entspr. früher o. später zu beenden. Bei der qualifizierten gl. A. muss der AN nur während bestimmter Stammarbeitszeiten arbeiten u. kann Zeitguthaben o. Zeitverluste innerhalb bestimmter Ausgleichszeiträume ausgleichen. Wegen des Jugend- u. Mutterschutzes ist die Einführung der gl. A. mit Zeitausgleich für diesen Personenkreis i. d. R. nur schwer möglich. Bei der Einführung der gl. AZ hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht (Betriebsratsaufgaben). Ist durch Betriebsvereinbarung gl. A. eingeführt, können Schulungen der Mitarbeiter nicht in die Gleitzeit gelegt werden (AP 33 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit = DB 89, 1978). Andererseits wird im allgemeinen der AN keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, wenn die Arbeitsverhinderung in die Gleitzeit fällt (v. 16. 12. 93 - 6 AZR 236/93 -).

Arbeitszeit.




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