Grüner Pfeil Ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund rechts neben dem roten Lichtzeichen besagt, dass Fahrzeuge nach dein Anhalten auch bei Rot aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen dürfen. Eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger und Fahrzeuge in der freigegebenen Verkehrsrichtung, muss aber ausgeschlossen sein. Diese so genannte Grünpfeilregelung wurde aus der Straßenverkehrsordnung der ehemaligen DDR übernommen, jedoch verschärft. Sie ist umstritten.
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