Grundlagengeschäfte Handlungen, die die Grundlagen der Gesellschaft selbst oder die Beziehungen der Gesellschafter zueinander betreffen. Geschäftsführungsbefugnis (und Vertretungsmacht) einzelner Gesellschafter von Personengesellschaften erstrecken sich grundsätzlich nicht auf Grundlagengeschäfte. Diese müssen von den Gesellschaftern gemeinsam vorgenommen werden, es sei denn, es ist ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt.
Weitere Begriffe : Mitarbeit | Lagergeschäft | Anrechnung von Zwangsmaßnahmen |
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