Haus- und GrundbesitzervereinAls Interessenvertretungen der Immobilieneigentümer verfügen die Haus- und Grundbesitzervereine über einen politisch einflussreichela Bundesveiband, Landesverbände und lokale Ableger in nahezu jeder größeren Stadt. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mitglieder vor allem in rechtlicher Hinsicht zu unterstützen, d. h., ihnen Informationsmaterial und einen Beratungsdienst zur Verfügung zu stellen. Die dort tätigen hauptamtlichen oder nebenberuflichen Juristen befassen sich mit einer Fülle von Angelegenheiten und kennen die örtliche Rechtsprechung genau. Vor allem in mietrechtlichen Angelegenheiten machen die Hausund Grundbesitzervereine wichtige Hilfsangebote. Beispielsweise entwerfen die meisten von ihnen Mietverträge, die sie ständig an Änderungen der Rechtsprechung anpassen. Vermieter haben die Möglichkeit, über die Vereine eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen oder den Juristen ihre außergerichtliche Korrespondenz bei Streitigkeiten mit Mietern bzw. deren Bevollmächtigten zu übertragen. Wenn in einer Stadt kein Mietspiegel existiert, kann ein Immobilieneigentümer über den Verein herausfinden, welcher Mietzins für seine Objekte ortsüblich ist. Solche Daten benötigt er ebenso für Mieterhöhungen.
Weitere Begriffe : Stromsteuer | FAGO | Tauglichkeitsgrad |
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