Hausfrauenehe

Ehetyp, für den charakteristisch ist, dass der Ehemann berufstätig ist und den finanziellen Unterhalt der Familie erwirtschaftet. Umgekehrt besorgt die Ehefrau regelmäßig den Haushalt und versorgt die Kinder. Vermögen hat — wenn überhaupt möglich der allein verdienende Ehemann gebildet. Dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft war die Hausfrauenehe Vorbild. Der Zugewinnausgleichsanspruch soll die geschiedene Ehefrau für ihre mitunter aufopferungsvolle Tätigkeit für die Familie entschädigen.
Wollen Verlobte eine Hausfrauenehe schließen, kann es beim gesetzlichen Güterstand bleiben, d. h. ein ändernder Ehevertrag ist grundsätzlich nicht empfehlenswert. Das Gesetz sichert — auch heute noch — in der Regel die Ehefrau ab, d. h., im Falle einer etwaigen Scheidung bestehen Ansprüche auf Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Ein Verzicht auf diese Ansprüche sollte bei einer „Hausfrauenehe” gründlich überlegt werden.




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