Hausfrauenehe Ehetyp, für den charakteristisch ist, dass der Ehemann berufstätig ist und den finanziellen Unterhalt der Familie erwirtschaftet. Umgekehrt besorgt die Ehefrau regelmäßig den Haushalt und versorgt die Kinder. Vermögen hat — wenn überhaupt möglich der allein verdienende Ehemann gebildet. Dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft war die Hausfrauenehe Vorbild. Der Zugewinnausgleichsanspruch soll die geschiedene Ehefrau für ihre mitunter aufopferungsvolle Tätigkeit für die Familie entschädigen.
Weitere Begriffe : Unterlassen | Entwicklungspolitik der EU | Alternativwohnung |
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