Heiliger Stuhl
Der Papst als Oberhaupt der kath. Kirche gilt traditionsgemäss als Subjekt des Völkerrechts und wird in dieser Funktion meist als H.S. (Santa Sedia, S. S.) bezeichnet. Zu unterscheiden hiervon ist der Vatikanstaat. Die gewichtige Stellung des Papstes in der internationalen Politik leitet sich nicht aus der Stellung als Oberhaupt dieses Zwergstaates ab, sondern aus der als Oberhaupt der kath. Weltkirche. Rota Romana, Nuntius.
(Apostolischer Stuhl) ist die Bezeichnung des Papsts als Völkerrechtssubjekt. Lit.: Köck, //., Die völkerrechtliche Stellung des Heiligen Stuhls, 1975; Rossi, F., Der Vatikan, 2004
der Papst zusammen mit seinen Kongregationen (kirchlichen Vereinigungen), Gerichtshöfen und Ämtern, durch die er die Gesamtkirche regiert. Der Heilige Stuhl besitzt Völkerrechtssubjektivität.
ist die Bezeichnung, unter der der Papst als Oberhaupt der Katholischen Kirche gegenüber den Staaten als Völkerrechtssubjekt auftritt. Der H. S. schließt die Kirchenverträge mit den einzelnen Staaten ab (vgl. Konkordat, Reichskonkordat) und unterhält zu den ausländischen Staaten diplomatische Beziehungen. Zur innerkirchlichen Stellung Apostolischer Stuhl. Vom H. S. ist die souveräne Vatikanstadt als eigenes Völkerrechtssubjekt zu unterscheiden.
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