Heirats- und GeburtsbeihilfenGeld- oder Sachzuwendungen, die ein Arbeitnehmer anlässlich seiner Eheschließung oder einer Geburt von seinem Arbeitgeber erhält, waren steuerfrei, sofern sie innerhalb von drei Monaten vor dem Anlass oder im Anschluss daran gezahlt wurden und sie 315 EUR nicht überschritten. Dieser Freibetrag galt je Dienstverhältnis und Elternteil und Ehepartner. Ab 1. 1. 2006 ist der Freibetrag gestrichen. Wurde der Freibetrag noch vor dem 1. 1. 2006 ausgezahlt, muss das damit zusammenhängende Ereignis innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab der Auszahlung, eintreten.
Weitere Begriffe : Rechtspositivismus | Gesellschaftsrecht | Auslieferung |
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