Hilfsstrafkammer eine vom Präsidium des Landgerichts auf Zeit gebildete zusätzliche -Strafkammer; wird z.B. bei Arbeitsüberlastung einer Strafkammer gebildet. Zuständigkeit der H. wird im Geschäftsverteilungsplan bestimmt.
Weitere Begriffe : Sachfirma | Kriminalstatistik, Polizeiliche | Übernahmerecht |
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